Lernkarte Vorderseite
Welche grundsätzlichen Regelungen muss der Arbeitgeber bzgl. Urlaubsgewährung beachten?
Lernkarte: Rückseite
Urlaubsgewährung
Nach den Bestimmungen des Bundesurlaubs-Gesetzes – BUrlG – beträgt der vom Arbeitgeber zu gewährende Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr
Das sind vier Wochen, da der Samstag als Werktag zählt, § 3 (2) BUrlG
Besondere Berufsgruppen, wie Jugendliche und Schwerbehinderte, haben nach eigenen gesetzlichen Regelungen mehr Urlaubsanspruch
Dies sind aber nur die gesetzlichen Mindestregelungen
Tarifverträge und Einzelverträge gewähren in der Regel mehr Urlaub, als die Mindestregelungen des Gesetzes